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Incentivereisen zum Motivieren

Mit einem erlebnisreichen Kurzurlaub nachhaltig motivieren!

Die Motivation von Mitarbeitern eines Unternehmens spielt sich auf unterschiedlichen Ebenen ab. Wo zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses eine mögliche Festanstellung die notwendige Motivation bietet, ist bei einem langjährigen bestehenden Arbeitsverhältnis Kreativität gefragt. Professionelle Mitarbeiterführung schließt neben gerechtfertigter Kritik auch belohnende Merkmale ein. Ein beliebtes und erfolgreiches Instrument dabei ist ein Erlebnis-Kurzurlaub.


 

Incentivereisen als Anerkennung

Wer als Mitarbeiter überdurchschnittlich gute Leistungen erbringt, verdient nicht nur eine Anerkennung, sondern benötigt auch ausreichende Motivation, weiterhin in hohem Maße erfolgsorientiert arbeiten zu können. Diese beiden Eckpfeiler vereinen Incentivereisen miteinander.

Dabei handelt es sich um einen kurzen Ausflug, welcher meist 3 Kriterien erfüllt. Er ist in jedem Fall inszeniert, auf ein Produkt bezogen oder vom jeweiligen Unternehmen abhängig und hat das Ziel, einen Aktivierungs – Prozess auszulösen. Dieser Prozess kann in 2 Ziele unterteilt werden. Einerseits werden Aktivitäten angestrebt, welche eine Belohnung erbrachter Leistungen darstellen.

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Andererseits kann durch Incentivereisen eine Gruppe von Mitarbeitern in „spielerischer“ Form als Team zusammenwachsen. Auch die Verbindung beider Ziele in einer Reise ist möglich. Am Ende steht als Ergebnis aber immer ein erhöhte Motivation für ein Produkt oder das jeweilige Unternehmen.

Unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung

Eine Incentivereise verbindet das Exclusive mit dem Punkt Erlebnis und dies innerhalb einer Gruppe. Der Inhalt einer kurzen Erlebnis – Reise kann also dementsprechend vielfältig ausfallen.

Unabhängig von der Jahreszeit bestehen viele unterschiedliche Möglichkeiten, das Belohnen mit dem „Wachsen eines Teams“ zusammen zu führen. Ein sportliches Outdoor – Erlebnis oder ein spannendes Offroad – Abenteuer, je nach Bedarf können spezifische Aktivprogramme zusammengestellt werden. Grundsätzlich obliegt dem jeweiligen Unternehmen dabei die Entscheidung, wohin die Reise geht, die Art der Beförderung und welche Unterbringung den Mitarbeitern zur Verfügung steht.

 
Steuerrechtlich ist eine Incentivereise in erster Linie wie Arbeitslohn zu betrachten, der auch genauso versteuert werden muss. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Lohnsteuerpauschalierung. Diese erfolgt dann nach Paragraph 40 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes.