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Ansprüche bei Flugverspätungen

Flugverspätung – Welche Entschädigungsansprüche haben Reisende

Nicht immer geht ein Flug pünktlich zur angekündigten Zeit ab – Sicher haben Sie selbst schon einmal am Flughafen ungeduldig auf Ihren Abflug gewartet. Es ist jedes Mal ärgerlich, wenn so etwas passiert. Problematisch kann es vor allem werden, wenn Reisende ihren Anschlussflug nicht mehr erreichen. Generell gilt: Die betreffende Fluggesellschaft muss einen Alternativtransport anbieten und auch die Betreuung sicherstellen.

 
Teilweise ist sie außerdem schadensersatzpflichtig. Wann dies der Fall ist, damit haben wir uns nachstehend befasst.

Mögliche Ansprüche und wann sie bestehen

Grundvoraussetzung für eine Entschädigung bei Flugverspätung ist, dass der Flieger mindestens drei Stunden später als vorgesehen am Zielflughafen eingetroffen ist. Genauer gesagt gilt der Zeitpunkt, an dem die Türen geöffnet werden. Betroffene Flugpassagiere können verschiedene Ansprüche geltend machen, darunter:

  • je nach Flugdistanz eine Entschädigungssumme zwischen 250 und 600 Euro, welche die Fluggesellschaft nach EU-Recht möglicherweise an Sie leisten muss
  • zusätzlich haben Sie ein Anrecht auf Serviceleistungen, darunter Essensgutscheine und ggfs. eine gratis Hotelübernachtung
  • beträgt die Flugverspätung über fünf Stunden ist die Erstattung des Ticketpreises möglich, wenn Sie sich entscheiden, den Flug nicht mehr anzutreten

Wann die Fluggesellschaft zur Verantwortung gezogen werden kann

Bei europaweit etwa 65 Prozent der mehr als drei Stunden verspäteten Flüge können Passagiere Entschädigungszahlungen beanspruchen. Ob sie diese erhalten, hängt von der jeweiligen Situation ab. Hätte die Fluggesellschaft die Verspätung verhindern können, muss sie in der Regel Schadensersatz leisten. Lagen jedoch außergewöhnliche Umstände vor, beispielsweise ein Vogelschlag, kann die Airline nicht dafür in die Haftung genommen werden.

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Nur die wenigsten Menschen wissen von ihren Rechten und Ansprüchen bei einer langwierigen Flugverspätung. Und selbst die Betroffenen, die davon Kenntnis haben, schaffen es nicht immer, diese durchzusetzen. Leider nutzen einige Fluggesellschaften die Unwissenheit ihrer Passagiere aus, um finanziell nicht zur Verantwortung gezogen zu werden.
Bestenfalls holen Sie sich daher einen Experten wie das Online-Unternehmen MYFLYRIGHT an Ihre Seite. Dort finden Sie zahlreiche Informationen und verfügen zudem über die Möglichkeit, Ihren etwaigen Anspruch kostenlos prüfen zu lassen.

Was sagt das Flugrecht?

Besonders bei einer geplanten Kurzreise, sei es zur Entspannung am Meer oder für ein Aktivwochenende, kann eine Flugverspätung den Traum schnell zunichtemachen. Letztendlich zählt bei nur wenigen Urlaubstagen jede Stunde, um in den Genuss des vollen Erholungswertes zu kommen. Zwar ist eine Geldentschädigung zunächst nur ein kleiner Trost, sie erhöht jedoch das Budget für eine weitere Reise. Grundsätzlich hängt die Höhe der Entschädigung nicht vom gezahlten Flugticketpreis ab, sondern von der Strecke. Herangezogen wird die sogenannte Großkreisentfernung (im allgemeinen Sprachgebrauch: Luftlinie) und nicht die tatsächlich geflogene Distanz. Im Einzelnen sind die Entschädigungszahlungen wie folgt festgelegt:

  • 250 Euro – bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro – ab 1.500 Kilometer innerhalb der Europäischen Union sowie für weitere Streckenentfernungen von 1.500 bis 3.500 Kilometer
  • 600 Euro – andere Strecken über 3.500 Kilometer


 

Auszahlungspflicht seitens der Fluggesellschaft

Sie sollten wissen, dass die entsprechende Entschädigung bei Flugverspätung für jeden einzelnen Passagier zu leisten ist. D.h., jeder, der ein Ticket besitzt, darunter auch Kleinkinder, es sei denn, die Beförderung war nicht kostenpflichtig, kann sie beanspruchen. Einige Fluggesellschaften bieten als Entschädigungsleistung Prämien-Meilen oder Gutscheine an. Sie müssen diese nicht annehmen, denn die Airlines sind gesetzlich verpflichtet, den Betrag per Überweisung oder in bar auszuzahlen.

Weitere Voraussetzungen für mögliche Entschädigungsansprüche

Neben der Grundvoraussetzung, dass die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt, setzt eine Entschädigung noch weitere Erfordernisse voraus. Anspruchsteller müssen über eine bestätigte Buchung verfügen und rechtzeitig beim Check-in gewesen sein. Darüber hinaus hat die EU-Verordnung Nr. 261/2004, in der die Fluggastrechte verankert sind, ausschließlich Gültigkeit für:

  • Starts innerhalb der Europäischen Union
  • Landungen in der EU, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union, Schweiz, Norwegen und Island durchgeführt werden

 
Es besteht auch die Möglichkeit, bei einer geringeren Verspätung eine Entschädigung zu erhalten. Dies ist aber nur der Fall, wenn aufgrund dessen ein Anschlussflug verpasst wurde. Weiterhin müssen beide Flüge bei derselben Fluggesellschaft gebucht worden sein und die Verspätung am Endziel über drei Stunden betragen.