Fluggastrechte bei Flugverspätung
Schon bei der Buchung der Reise kam die Sehnsucht nach dem Urlaub auf und nun ist es endlich soweit: Das Flugzeug soll morgen starten. Die Anfahrtszeit zum Flughafen ist geplant und dann kommt die Nachricht, dass das Flugzeug später startet. Die Flugverspätung ist keine Seltenheit.
Fehler in der Planung, unerwartete Schwierigkeiten am Flughafen, mit der Maschine oder auch mit den Fluggästen können hier der Grund sein. Die Flugverspätung Rechte sind vielen Reisenden allerdings gar nicht so bekannt. Sie ärgern sich über die Verspätung, wissen jedoch nicht, was für Möglichkeiten sie nun haben.
Was den Reisenden bei Verspätungen im Rahmen der Fluggastrechte zusteht
Bis zu drei Stunden Verspätung sind zumutbar. Das ist die rechtliche Lage. Alles, was über diese Zeit hinausgeht, ist allerdings alles andere als hinzunehmen. Tatsächlich haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre Fluggastrechte geltend zu machen.
Bereits bei einer Verspätung von drei Stunden oder mehr, die Sie am Zielflughafen ankommen, stehen Ihnen bis zu 600 Euro als Entschädigung pro Person zu. Die Höhe der Entschädigung ist dabei allerdings abhängig davon, welche Distanz Ihre Reise hatte. Dies sind die Vorgaben, die das EU-Recht macht.
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Zusätzlich zu den möglichen Entschädigungen können Sie durch die Fluggesellschaft auch verschiedene Serviceleistungen erhalten. Dies ist ebenfalls ein Teil Ihrer Fluggastrechte. Das beginnt bei Gutscheinen für Essen und geht bis hin zur Kostenübernahme für die Übernachtungen im Hotel. Aber auch hier gibt es Vorgaben, die sich unter anderem an der Dauer der Verspätung sowie der Flugstrecke orientieren.
Der lange Kampf um die Entschädigung
Sie können also theoretisch Ihre Fluggastrechte geltend machen, praktisch ist es allerdings nicht so einfach, diese auch durchzusetzen. Der Anspruch auf die Entschädigungszahlungen kann nur in rund 65 % der Fällen auch geltend gemacht werden. Grund ist, dass Ihre Fluggastrechte zwar die Basis für die Entscheidung darstellen. Der Anspruch ist aber auch abhängig davon, warum es zu der Verspätung kam.
Nicht immer könnten die Fluggesellschaften die Verspätungen auch verhindern. So gibt es einige Umstände die dafür sorgen, dass die Verspätung keine Entschädigung laut der Fluggastreche nach sich ziehen muss. Zu diesen Umständen gehört eine Reihe von Ereignissen, die eintreten kann.
Kommt es beispielsweise zu einem Vogelschlag an der Frontscheibe des Flugzeugs, muss hier aus Sicherheitsgründen schnell gehandelt werden. Auch dies ist ein Teil Ihrer Fluggastrechte. So haben Sie den Anspruch darauf, dass alles für Ihre Sicherheit getan wird.